Teilnahmebedingungen

Finde das Goldene Ticket

Auch in diesem Jahr verschenken wir 5x 100€ Gutscheine! Denn Weihnachten ist für uns die Gelegenheit, etwas zurückzugeben! In Anlehnung an den Film „Charlie und die Schokoladenfabrik“ verteilen wir ab dem 14.12.2023 bis einschließlich dem 21.12.2023 FÜNF „Golden Tickets“ im Wert von je 100€! 

Was ist zu tun?⁠ — Einfach in diesem Zeitraum bei primo24.de bestellen. Die Tickets werden dann zufällig in fünf Paketen landen. Die fünf Gewinner finden auf der Rückseite des Gutscheins einen persönlichen Code. Diesen Code einfach bei der nächsten Bestellung eingeben und ein Guthaben in Höhe von 100€ im Webshop erhalten!⁠ Mehrere Bestellungen in diesem Zeitraum erhöhen natürlich die Gewinnchance. Der Gutschein hat kein Verfallsdatum und kann nur einmalig in der gesamten Höhe eingelöst werden⁠.


Viel Glück, wünscht das Primo24 Team! ⁠

 TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE GUTSCHEIN-AKTION "GOLDEN TICKET"

§ 1 Aktionsinhalt und Zeitraum

  1. Die Gutschein-Aktion (nachfolgend “Aktion”) wird von der Primo-Befestigungstechnik GmbH, Auf dem Bült 16, 49767 (nachfolgend „Primo“) im Aktionszeitraum vom 14.12.2023 bis zum 21.12.2023 veranstaltet.
  2. Primo versendet im Rahmen der Aktion an fünf Kunden („Teilnehmer“), welche in dem oben genannten Zeitraum bei primo24.de bestellen, per Zufallsprinzip je einen Primo-Gutscheincode zusammen mit der jeweiligen getätigten Bestellung. Jeder Primo-Gutscheincode ist nur zur einmaligen Eingabe gültig.
  3. Prämienberechtigt ist jeder Teilnehmer, der ab dem 14.12.2023 auf www.primo24.de seinen gültigen Primo-Gutscheincode eingibt und diesen Vertrag nicht binnen der gesetzlichen Frist widerruft.

§ 2 Teilnehmer

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden von primo24.de und damit volljährige und voll geschäftsfähige Privatpersonen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt zufällig unter den Kunden, die in dem oben genannten Zeitraum bei primo24.de bestellen. Ein Anspruch auf Gewähr eines Primo-Gutscheins besteht nicht.
  2. Die Teilnahme an der Aktion über Dritte, die gewerblich die Teilnahme an Gutschein-Aktionen, Gewinnspielen und/oder Preisausschreiben vermitteln, ist ausgeschlossen.
  3. Das Verbreiten des Primo-Gutscheincodes über öffentliche Netzwerke, insbesondere Gutschein-Portale, ist untersagt und führt zum Verfall der ausgelobten Prämienansprüche.
  4. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel und/oder anderweitiger Manipulationen behält sich Primo das Recht vor, Personen von der Aktion auszuschließen und ausgelobte oder gewährte Prämien nachträglich abzuerkennen und/oder zurückzufordern. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegenüber Primo unwahre Angaben zu seiner Person macht.

§ 3 Gewährung und Einlösung der Prämie

  1. Primo gewährt den Berechtigten Prämien in Form von Gutscheinen im Wert von je 100€. Der Berechtigte kann den Primo-Gutschein auf www.primo24.de bei einem Mindestbestellwert von 100€ einlösen.
  2. Die Gutscheinhöhe beträgt je 100€.
  3. Die Gewährung der Prämie erfolgt ausschließlich durch Übersendung der Primo-Gutscheine per Post. Die Berechtigten sind damit einverstanden, dass sie zu diesem Zweck nach Entstehung des Prämienanspruchs über die im Rahmen des Kaufvertrags hinterlegte E-Mail-Adresse durch Primo kontaktiert werden.
  4. Primo haftet weder für die Werthaltigkeit und die Verwendbarkeit des Primo-Gutscheins noch für eventuelle Sach- oder Rechtsmängel an diesen.
  5. Ein Anspruch gegen Primo auf Barauszahlung der Prämie bzw. des Gutscheinwerts oder auf Umtausch der Prämie besteht nicht. Der Anspruch auf Gewährung der Prämie ist nicht übertragbar.

§ 4 Sonstiges

  1. Primo haftet für Schäden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung, für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst möglich machen und auf deren Erfüllung der Berechtigte vertrauen darf, haftet Primo nur in Höhe des Wertes der jeweiligen Prämie. Im Übrigen ist die Haftung von Primo ausgeschlossen.
  2. Die Berechtigten sind selbst für die Entrichtung etwaig anfallender Steuern auf den Wert der gewährten Prämie verantwortlich.
  3. Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Osnabrück.

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